Was §19 UStG für Ihre Rechnung bedeutet
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG führen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Die Folge für Ihre Rechnungen: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus — weder einen Steuersatz noch einen Steuerbetrag. Es gibt also keine Zeile „zzgl. 19 % USt“ und keinen Bruttobetrag, der über dem Nettobetrag liegt.
Der Rechnungsbetrag ist damit zugleich der Endbetrag. Im Gegenzug dürfen Sie aus Ihren Eingangsrechnungen keine Vorsteuer ziehen.
Der Pflicht-Hinweis auf die Steuerbefreiung
Weil Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, verlangt §14 UStG einen ausdrücklichen Hinweis auf den Grund. Ohne diesen Satz ist die Rechnung unvollständig — der Empfänger könnte irrtümlich Vorsteuer erwarten. Formulieren Sie den Hinweis eindeutig und nennen Sie §19 UStG.
Ein üblicher, klarer Wortlaut lautet:
Diese §14-Pflichtangaben gelten trotzdem
Die Umsatzsteuer entfällt — die übrigen Pflichtangaben nach §14 UStG bleiben vollständig bestehen. Eine Kleinunternehmer-Rechnung muss daher enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum sowie eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung oder Lieferung
- Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung
- Das Entgelt (der Nettobetrag = Endbetrag)
- Statt Steuersatz und Steuerbetrag: der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG
E-Rechnungen: empfangen ja, ausstellen nein
Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, befreit — Sie dürfen Ihre Rechnungen also weiterhin als PDF oder auf Papier verschicken. Ein wichtiger Punkt wird dabei aber oft übersehen.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen — auch Kleinunternehmer — E-Rechnungen im B2B empfangen und lesen können. Wenn ein Geschäftskunde Ihnen eine XRechnung schickt, müssen Sie sie annehmen und verarbeiten können. Dafür genügen eine E-Mail-Adresse und ein Programm zum Anzeigen des strukturierten Formats.
Kleinunternehmer-Rechnung hier kostenlos erstellen
Mit dieser Website erstellen Sie Ihre Rechnung in wenigen Schritten — kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Wasserzeichen. Alles läuft lokal in Ihrem Browser; es wird nichts hochgeladen.
- Ihre Daten und die des Kunden sowie Rechnungsnummer und -datum eintragen
- Positionen erfassen und den Steuersatz auf 0 setzen — so erscheint keine USt
- Den §19-Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ergänzen
- Die fertige PDF herunterladen und an Ihren Kunden versenden
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben?
Nein. Nach §19 UStG weisen Sie weder einen Steuersatz noch einen Steuerbetrag aus. Der Nettobetrag ist zugleich der Endbetrag.
Wie lautet der korrekte §19-Hinweis?
Ein gängiger Wortlaut ist: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Wichtig ist, dass Sie ausdrücklich auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer hinweisen.
Welche Pflichtangaben braucht meine Rechnung trotzdem?
Alle Angaben nach §14 UStG außer der Umsatzsteuer: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und der Steuerbefreiungs-Hinweis.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein, davon sind Kleinunternehmer befreit. Sie dürfen weiterhin PDF- oder Papierrechnungen verschicken. Empfangen und lesen können müssen Sie E-Rechnungen im B2B seit 1. Januar 2025 aber trotzdem.
Wie erstelle ich hier eine Rechnung ohne USt?
Tragen Sie Ihre Positionen ein, setzen Sie den Steuersatz auf 0 und ergänzen Sie den §19-Hinweis. Anschließend laden Sie die PDF herunter — kostenlos, ohne Anmeldung und lokal im Browser.
Wie lange muss ich meine Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§14b UStG, GoBD). Die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von 10 auf 8 Jahre verkürzt.